Gipsindustrie stellt Recyclingkonzept vor

Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Im Idealfall entsteht durch Recycling ein geschlossener Wirtschaftskreislauf. Wie dieser Idealfall in die Praxis umgesetzt werden kann, zeigt die Gipsindustrie. Ihr Bundesverband hat ein bisher einzigartiges Konzept entwickelt, bei dem das Ursprungsmaterial rückgewonnen und anschließend in nahezu der gleichen Qualität wie der Primärstoff Gips neu verarbeitet wird. Letztes Hindernis vor der Umsetzung des Konzepts ist jedoch die juristische Anerkennung von Recyclinggips als Produkt.

Im Mittelpunkt des Recy-clingkonzeptes stehen gipsgebundene Platten, die beim Abriss oder der Sanierung von Gebäuden anfallen und entsorgt werden müssen. Der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. (BV Gips) führt aktuell Gespräche mit der Entsorgungswirtschaft, um sicherzustellen, dass die Entsorgungspartner die Gipsplatten sammeln, zwischenlagern und qualitativ so gut aufbereiten, damit das Recy­clingmaterial bestimmten Gipswerken zur Wiederverarbeitung zugeführt werden kann. Ziel ist es, aus dem recycelten Material neue Gipsprodukte herzustellen, die qualitativ so gut sind wie die ursprünglichen Erzeugnisse aus dem Primärrohstoff Gips. Dazu muss der recycelte Gips allerdings bestimmte stoffliche Voraussetzungen erfüllen, die der BV Gips als Qualitätsanforderungen aufgelistet hat.

Den Anstoß für die Entwicklung des Recyclingkonzepts hätten aktuelle umweltrechtliche Entwicklungen gegeben, berichtet Holger Ortleb, Geschäftsführer des BV der Gipsindustrie. Er betont: „Unsere Branche ist bereit, gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Verantwortung für ihre Gipsprodukte zu übernehmen – auch nach dem Ende ihrer Nutzungsphase.“ In Deutschland und in den Niederlanden sollen künftig eine Reihe von Gipswerken den vom BV Gips spezifizierten Recyclinggips annehmen und verarbeiten. ­Ortleb nennt als Größenordnung: „Zunächst könnten 150 000 t/a wiederverwendet werden.“ Der Verband könne allerdings nur die Rahmenbedingungen festlegen, erklärt Ortleb. Die Modalitäten und Kosten müssten Entsorger und Gipswerke individuell vereinbaren.

Um das Recyclingkonzept überhaupt umsetzen zu können, müssen die Partner aber noch eine juristische Hürde überwinden. „Der Recyclinggips muss laut § 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes das Ende der Abfalleigenschaft erreicht haben, da er sonst nicht in den Gipswerken verarbeitet werden darf. Hierzu dient die Festlegung von einheitlichen Qualitätsanforderungen.“ erläutert Dr. Jörg Demmich vom BV-Ausschuss Rohstoffe und Umwelt. Diese Anerkennung des Recyclinggipses als Produkt steht noch aus. Eine erste Beratung dazu führte die zuständige Bund‑/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) am 19.06.2012 in Schleswig durch.

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